Schulwegüberwachung in Varel – Polizei leitet Verfahren gegen 14-jährigen E-Skateboard-Fahrer ein

Im Rahmen der Schulwegüberwachung kontrollierten Polizeibeamte aus Varel am vergangenen Freitag einen 14-jährigen Vareler mit seinem Skateboard. Hierbei stellten die Beamten fest, dass das Skateboard mit einem Elektromotor versehen war und eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichte. Gegen den 14-Jährigen wird nun strafrechtlich ermittelt. "Natürlich macht das Fahren mit Trendfortbewegungsmitteln wie E-Skateboards, Hoverboards oder Mono-Wheels Spaß! Die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist in Deutschland jedoch verboten", erklärt Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter der Polizei Varel. Die Lenkung erfolgt durch Gewichtsverlagerung; es gibt keine Lenkstange, keine Brems- oder Beleuchtungssysteme. Für eine Straßenzulassung wäre diese Ausstattung jedoch zwingend erforderlich. Da die Fahrzeuge nicht zugelassen werden können, werden sie auch nicht versichert. In Verbindung mit dem Umstand, dass die Geräte bis zu 25 km/h erreichen, leicht übersehbar sind und die Nutzerinnen und Nutzer in Gefahrensituationen nicht rechtzeitig bremsen können, stellen sie auf den Fahrbahnen und Gehwegen echte Gefahren dar. Übrigens: Wenn E-Skateboards tatsächlich zugelassen werden dürften, dann wäre für die Nutzung nach derzeitigem Stand der Besitz einer Fahrerlaubnis erforderlich! Zusammenfassend lässt sich sagen: Im nicht-öffentlichen Verkehrsraum, z.B. dem eigenen Innenhof oder der eigenen Terrasse, ist das Fahren mit E-Skateboards und co. erlaubt - im öffentlichen Verkehrsraum machen sich die Nutzerinnen und Nutzer strafbar. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Pressestelle Wilhelmshaven Telefon: 04421/942-104 und am Wochenende über 04421 / 942-215