Schulwegüberwachung in Varel – Polizei leitet Verfahren gegen 14-jährigen E-Skateboard-Fahrer ein
Im Rahmen der Schulwegüberwachung kontrollierten Polizeibeamte aus
Varel am vergangenen Freitag einen 14-jährigen Vareler mit seinem
Skateboard. Hierbei stellten die Beamten fest, dass das Skateboard
mit einem Elektromotor versehen war und eine Geschwindigkeit von 25
km/h erreichte.
Gegen den 14-Jährigen wird nun strafrechtlich ermittelt.
"Natürlich macht das Fahren mit Trendfortbewegungsmitteln wie
E-Skateboards, Hoverboards oder Mono-Wheels Spaß! Die Benutzung im
öffentlichen Verkehrsraum ist in Deutschland jedoch verboten",
erklärt Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter der Polizei Varel.
Die Lenkung erfolgt durch Gewichtsverlagerung; es gibt keine
Lenkstange, keine Brems- oder Beleuchtungssysteme. Für eine
Straßenzulassung wäre diese Ausstattung jedoch zwingend erforderlich.
Da die Fahrzeuge nicht zugelassen werden können, werden sie auch
nicht versichert.
In Verbindung mit dem Umstand, dass die Geräte bis zu 25 km/h
erreichen, leicht übersehbar sind und die Nutzerinnen und Nutzer in
Gefahrensituationen nicht rechtzeitig bremsen können, stellen sie auf
den Fahrbahnen und Gehwegen echte Gefahren dar.
Übrigens: Wenn E-Skateboards tatsächlich zugelassen werden dürften,
dann wäre für die Nutzung nach derzeitigem Stand der Besitz einer
Fahrerlaubnis erforderlich!
Zusammenfassend lässt sich sagen: Im nicht-öffentlichen Verkehrsraum,
z.B. dem eigenen Innenhof oder der eigenen Terrasse, ist das Fahren
mit E-Skateboards und co. erlaubt - im öffentlichen Verkehrsraum
machen sich die Nutzerinnen und Nutzer strafbar.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215