(UL) Ulm – Auf und Davon / Nicht um den Schaden kümmerte sich der Unfallverursacher am Donnerstag in Ulm.
Der VW parkte zwischen 10.30 und 11.15 Uhr auf einem Park and Ride Parkplatz in der Böfinger Straße. Ein unbekannter Autofahrer stieß gegen den VW und beschädigte diesen an der hinteren rechten Seitentür und am Radkasten. Zurück blieb ein Schaden von etwa 1.500 Euro.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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