Ennepe-Ruhr-Kreis- Tag 5 der Roadpol Safety Days

Rot heißt stehen, Grün heißt gehen Zum Start der neuen Woche möchten wir auf ein Thema aufmerksam machen, das im täglichen Leben aller Verkehrsteilnehmer*innen sehr präsent ist und ganz besondere Gefahr birgt: Rotlichtfahrten. Wir haben für Sie in 5 Punkten erklärt, wie Sie sich an roten Ampeln als Fahrrad- und Pedelecfahrer*in richtig verhalten und welche Konsequenzen beim Missachten folgen können: Eine rote Ampel gilt ausnahmslos für alle - auch Radfahrer*innen. Wer dagegen verstößt und noch schnell mit seinem Fahrrad bzw. Pedelec über die Ampel huschen will, kann nach §37 Abs. 2StVO mit 60 Euro Bußgeld sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in #Flensburg rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet oder ist die Ampel schon länger als eine Sekunde rot werden 100 Euro fällig - bei Unfällen kann sich der fällige Geldbetrag sogar bis auf 180 Euro erhöhen. Das Missachten von Gelblicht (auch als Radfahrer*in) stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 10 Euro geahndet. Auch das Umfahren einer Ampel, um schnellstmöglich die Kreuzung zu überqueren ist nicht nur ordnungswidrig, sondern gleichermaßen gefährlich. Das Ausweichen auf den Gehweg (bzw. Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder Busspur) kann als Rotlichtverstoß gewertet werden, wenn Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn vor einer für sie Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlassen und diese umfahren, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren. STOPP! Ein Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen bei roter Ampel kann lebensgefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Das gilt auch bei eigener Missachtung der Lichtzeichen. Ein Rotlichtverstoß auf dem Rad kann zudem Auswirkungen auf den Besitz des Führerscheins haben. Da hier ggf. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg anfallen, könnte dies somit den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Wir appellieren deshalb schlussendlich zum Schutz aller an Sie, sich an diese Zeichen jederzeit und ausnahmslos zu halten. Tragen Sie damit aktiv einen erheblichen Teil zur Verkehrssicherheit bei! Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Pressestelle Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 0174/6310227 Fax: 02336/9166-2199 E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de