Verdacht: Beschleunigungsrennen mit geliehenem BMW
Am Samstag (18.09.), gegen 23:45 Uhr, testete der Fahrer eines BMW 120i offenbar mehrfach die Beschleunigung seiner geliehenen Limousine in der Neusser Innenstadt. Womit er nicht gerechnet hatte, war eine Zivilstreife der Polizei, die den jungen Raser im Bereich des Hauptbahnhofs mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit feststellte und daraufhin anhielt. Bei der Kontrolle des 24-jährigen Neussers und seiner beiden Mitfahrer ließen sich die Beamten auch den Führerschein aushändigen, den sie aufgrund des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens kurzerhand beschlagnahmten.
Nun erwartet den Neusser ein Strafverfahren. Das Verkehrskommissariat ermittelt.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: "Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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