(At)Test nicht bestanden!

Anlässlich eines persönlich wahrzunehmenden Termins im Dienstgebäude der Polizei in Bergen legte ein 53-jähriger ein angeblich ärztliches Attest vor, dass ihn von der Maskenpflicht befreit. Dem aufnehmenden Beamten schien nicht nur die Bescheinigung verdächtig, sondern auch der triumphierende Blick des ihm dienstlich wohlbekannten Mannes. Und das nicht ohne Grund: Eine Anfrage beim Niedersächsischen Zweckverband für die Approbationserteilung und ein Blick in die Auskunftssysteme der Polizei führten zu dem Ergebnis, dass dem vermeintlich bescheinigenden Arzt bereits vor langer Zeit die Zulassung rechtskräftig entzogen wurde. Die vermeintlich ärztliche Bescheinigung war ein Schwindel. In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass sowohl das Ausstellen, als auch der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafrechtlich verfolgt werden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Celle - Pressestelle - Steffen Brümmer Telefon: 05141-277-130 E-Mail: steffen.bruemmer@polizei.niedersachsen.de