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Separate Pressemitteilung
Schwerpunktkontrolle "Erkennen technischer Mängel an Nutzfahrzeugen" am 23.09.21, ganztägig
Am gestrigen Tage kontrollierten Polizeibeamte*innen der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta auf den umliegenden Bundesstraßen den gewerblichen Güterverkehr.
Im Fokus stand hierbei insbesondere die Verkehrssicherheit der Nutzfahrzeuge.
1.
Auf der Bundesstraße B213 wurde ein 61jähriger Lkw-Fahrer aus Lettland kontrolliert. Dieser hatte 23 Tonnen PET Granulat zur Herstellung von PET Getränkeflaschen in sog. Big Packs für eine Firma in Nordrhein-Westfalen geladen.
Im Verlauf der B213 überholte der Fahrer verbotswidrig andere Lkw und überschritt zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h.
Bei der anschließenden Kontrolle stellen die Polizeibeamten fest, dass im Fahrerhaus der Sattelzugmaschine eine 3kg Gasflasche (Propan-Butan-Gemisch) mit montiertem Brenner völlig ungesichert befördert wurde.
Dem Fahrer konnte die Weiterfahrt erst gestattet werden, nachdem dieser die Gasflasche ordnungsgemäß außerhalb des Fahrerhauses gesichert hatte.
Ferner musste der Fahrer noch eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
- dazu Bild 1 -2.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle fiel ein 33jähriger Niederländer auf der Bundesstraße B213 auf, welcher in Richtung Löningen unterwegs war.
Auch dieser missachtete das für Lkw bestehende Überholverbot und war deutlich zu schnell unterwegs.
Bei der späteren technischen Überprüfung der niederländischen Sattelzugmaschine wurde festgestellt, dass an der Auspuffanlage eine sog. elektronische Klappensteuerung verbaut war.
Diese verbotswidrige Klappensteuerung bietet dem Fahrer insbesondere die Möglichkeit, das Geräuschverhalten der Sattelzugmaschine negativ zu verändern und deutlich lautere Betriebsgeräusche zu erzeugen.
Die verbotswidrige Klappensteuerung musste ausgebaut werden.
Der Fahrer musste am Kontrollort eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
- dazu Bild 2 -3.
Im Verlaufe des Kontrolltages wurden noch sieben weitere Lkw auf der Bundestraße B213 kontrolliert.
Sechs Lkw-Fahrer mussten in den jeweiligen Kontrollen Sicherheitsleistungen hinterlegen, da auch diese verbotswidrig überholten und zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Simone Buse, KOK'in
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-103
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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