Angekettet und festgekrallt… BILDER

Ein weiterer Medieninhalt Kirchheim (Hessen) - Beamte der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld waren am Dienstagvormittag (21.09.) eigentlich unterwegs, um an einem bereits sechs Tage zuvor stillgelegten Autotransporter die angelegte Sicherungskralle abzunehmen. Dazu kam es nicht, da auf einem Autohof an der A7 nacheinander gleich drei weiteren Autotransporten die Weiterfahrt untersagt werden musste. Ein tschechischer Autotransport war mit drei fabrikneuen Sattelzugmaschinen beladen. Durch die verschachtelte Beladung war dieser insgesamt fast einen Meter länger, über 30 cm höher und 14 cm breiter, als zulässig. Durch die derart schräge Verladung tropfte aus einer der Sattelzugmaschinen stetig Öl heraus, das sich auf der Ladefläche des Transporters und auf dem Gelände des Autohofs verteilte. Während der Kontrolle parkten zwei weitere polnische Autotransporter auf dem Gelände. Einer hatte drei neue Sattelzugmaschinen, der andere zwei neue Lkw geladen. Auch hier lagen erhebliche Überschreitungen der zulässigen Abmessungen vor, ganz einfach deshalb, weil jeweils mehr Nutzfahrzeuge auf die Transporte geladen wurden als zulässig, um unternehmerseitig einen höheren Frachterlös zu erzielen. Den drei Fahrern aus Osteuropa fehlte allerdings jedes Unrechtsbewusstsein, sie zeigten Ausnahmegenehmigungen zur Überschreitung zulässiger Abmessungen, die für ihre Transporte nach ihrer persönlichen Einschätzung auch anzuwenden sein sollten. Hierzu mussten sie durch die Polizisten eines Besseren belehrt werden. Weil ihre Ladung, jeweils mehrere Lkw und Sattelzugmaschinen auf einem Autotransporter, teilbar war und die Abmessungen erst daraus und durch die verschachtelte Beladung resultierte, waren die Genehmigungen rechtlich nicht anwendbar. Bei den drei Fahrern wurden Bußgelder im dreistelligen Eurobereich im Rahmen einer Sicherheitsleistung erhoben. Bei den beiden Transportunternehmern, die sich hier durch die Mehrbeförderung je eines Lkw oder einer Sattelzugmaschine pro Transport einen finanziellen Vermögensvorteil sichern wollten, könnte es noch deutlich teurer werden. Im Rahmen einer "Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung" sollen Bußgelder nämlich den Betrag übersteigen, der durch die Begehung einer Ordnungswidrigkeit rechtswidrig erlangt wurde. Damit kann in solchen Fällen durch die Bußgeldstelle nach Vorgaben aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz, neben dem eigentlichen Bußgeld und Gebühren, auch der gesamte Fuhrlohn "abgeschöpft" werden. Dabei sind Beträge von mehreren tausend Euro möglich. Allen drei Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Teilentladung sowie eine vorschriftsmäßige Nachsicherung der Ladung angeordnet. Bis dahin brachten die Beamten an den Fahrzeugen Sicherungskrallen und -ketten an. "Dies ist erforderlich, weil die polizeiliche Verfügung zur Untersagung der Weiterfahrt durch die Fahrer trotz verkehrssicherheitsrelevanter Mängel immer öfter ignoriert werden.", so EPHK Jürgen Gleitsmann, Leiter der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld, der ergänzt: "Das führt zwangsläufig dazu, dass weitere XXL-Parkkrallen angeschafft werden müssen." Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Osthessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Severingstraße 1-7, 36041 Fulda Telefon: 0661 / 105-1099 E-Mail: pressestelle.ppoh@polizei.hessen.de