Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 30.09.2021 mit einem Bericht aus dem Main-Tauber-Kreis

Tauberbischofsheim: Kontrolle von Elektrofahrrädern Die Beliebtheit von Pedelecs, aber auch von E-Bikes, ist in den vergangenen zwei Jahren stark gestiegen. Am Dienstag fand daher beim Polizeirevier Tauberbischofsheim eine dezentrale Schulung zur Überwachung von Elektrofahrrädern statt, an der insgeamt 19 Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Heilbronn teilnahmen. Bei der Schulung ging es insbesondere darum, die Merkmale von Pedelecs von E-Bikes abzugrenzen und Veränderungen an Pedelecs zu erkennen, die dazu führen, dass diese als E-Bike eingeordnet werden müssen. Bei der anschließenden Kontrolle am Fahrradweg auf Höhe des Sportplatzes in Tauberbischofsheim wurden rund 30 Elektrofahrräder kontrolliert. Bei einem Elektrofahrrad wurde festgestellt, dass es nicht die Voraussetzungen für Pedelecs erfüllt, der Fahrer aber nicht über die erforderliche Pflichtversicherung verfügt. Elektrofahrräder werden nur dann nicht als Kraftfahrzeuge eingeordnet, wenn sie durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektronischen Hilfsmotor ausgestattet sind, der eine Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW erbringt. Dabei muss sich die Unterstützung durch den Elektromotor mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit verringern und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde ganz unterbrochen werden. Die Unterstützung durch den Elektromotor muss auch unterbrochen werden, wenn der Fahrer beim Treten einhält. Dabei ist eine Anfahr- oder Anschiebehilfe, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu sechs Kilometer pro Stunde ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers erlaubt. Bei dem beanstandeten Elektrofahrrad ermöglichte die Anfahrhilfe eine Beschleunigung bis 25 Kilometer pro Stunde. Außerdem war ein Tempomat angebracht, der dafür sorgte, dass die erreichte Geschwindigkeit ohne gleichzeitiges Treten gehalten wird. Damit war dieses Elektrofahrrad als E-Bike, in diesem Fall als Kleinkraftrad (Mofa), einzuordnen und unterliegt der Versicherungspflicht. Dem Fahrzeuglenker wurde die Weiterfahrt untersagt, da das Elektrofahrrad keine Straßenzulassung hat. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Im Falle eines Unfalls wäre der Fahrzeuglenker nicht versichert gewesen. Das bedeutet, dass er auch im Schadensfall mit seinem persönlichen Vermögen gehaftet hätte. Bei Personenschäden kann dies mit sehr hohen Kosten verbunden sein, die in der Folge leicht in die Privatinsolvenz führen. Aus diesem Grund werden in Zukunft verstärkt Kontrollen von Elektrofahrrädern stattfinden. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Heilbronn Telefon: 07131 104-10 12 E-Mail: heilbronn.pp@polizei.bwl.de