Geseke-Störmede – Mofa „frisieren“ ist kein Kavaliersdelikt

Wer leistungssteigernde Veränderungen an seinem Mofa vornimmt, muss mit einer Menge Ärger rechnen. In der Regel liegt dann nicht nur ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vor, sondern auch Verstöße gegen das Pflichtversicherungs-/Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor. Mit diesen Problemen wird sich nun ein 15-jähriger Jugendlicher auseinandersetzen müssen. Der Jugendliche hatte am Dienstag (5. Oktober) um kurz nach 17 Uhr mit seinem Mofa einen Polizeibeamten nach Dienstschluss mit circa 70 km/h, statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, überholt. Als er ihn auf dem Schulgelände an der Lange Straße zur Rede stellte, gab dieser auch unumwunden zu, dass er zahlreiche Veränderungen an seinem Kraftfahrzeugroller durchgeführt hatte. Der Beamte untersagte ihm daraufhin die Weiterfahrt, stellte ihm eine Mängelkarte aus und fertigte eine Anzeige. (reh) Rückfragenvermerk für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Soest Pressestelle Polizei Soest Telefon: 02921 - 9100 5300 E-Mail: pressestelle.soest@polizei.nrw.de