Präventionskampagne der Polizeiinspektion Leer/Emden Teil 4 – Der Betrug mit dem WhatsApp-Verifizierungscode
Trick per WhatsApp-Messenger - Der Verifizierungscode
Auch vor WhatsApp machen Betrüger*innen eben keinen Halt.
Die Nachricht kommt per WhatsApp und stammt augenscheinlich von einer Freundin oder einem Bekannten. Die Person bittet dann um die Weitergabe eines Verifizierungscodes aus einer zuvor versandten SMS, weil diese sich angeblich für den eigenen Account verifizieren muss.
Diese Verifizierungscodes haben nur einen Hintergrund. Nur der Account-Inhaber selber soll diesen Code ausschließlich für den eigenen Account nutzen. Den Code für einen anderen Account weiterzuleiten, macht daher keinen Sinn und ist auch von WhatsApp nicht vorgesehen.
Solche Anfragen bedeuten somit, dass eine fremde Person mit der Telefonnummer des Account-Inhabers versucht hat, ein WhatsApp Konto auf dessen Nummer und Namen einzurichten: Die andere Möglichkeit ist, dass der Täter das bestehende Konto übernehmen möchte und dazu diesen Sicherheitscode braucht, der vom Anbieter verschickt wird und eigentlich solche Taten ausschließen soll.
Wenn die SMS mit dem Code weitergeleitet wird, erhält der Anfragende kompletten Zugriff auf den anvisierten WhatsApp-Account und die komplette Kontaktliste. Der tatsächliche Account-Inhaber verliert den Zugriff und steht ohne Eingriffsmöglichkeit außen vor.
Zumeist werden diese übernommenen Accounts dazu genutzt, bei den bestehenden Kontakten Geldleistungen als Gefälligkeit abzufragen.
Die Polizei weist daraufhin, dass niemals Codes dieser Art weitergeleitet werden dürfen. Es wird empfohlen, die speziellen Sicherheitshinweise von WhatsApp unbedingt zu lesen und einzuhalten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Svenia Temmen
Pressestelle/Präventionsteam
Telefon: 0491-97690 114 / 108
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de