Freiburg: Diverse Betäubungsmittel im Rahmen von Durchsuchungen bei mehreren Rauschgifthändlerinnen und -händlern aufgefunden – Vier Personen in Haft
Fortgesetzter unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen wird nach aktuellem Ermittlungsstand einer in Freiburg wohnhaften 37-jährigen Frau rumänischer Staatsangehörigkeit zur Last gelegt. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Freiburg konnten bereits am 15.02.2021 im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei der 37-Jährigen neben vermeintlichem Dealergeld in mittlerer vierstelliger Höhe eine geringe Menge Marihuana sowie etwa 70 Gramm Kokain und etwa 90 Gramm Heroin beschlagnahmen. Unter anderem deshalb wurde bereits im Frühjahr auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen die Tatverdächtige durch das Amtsgericht Freiburg ein Haftbefehl erlassen. Dieser war allerdings zunächst gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen.
Nach Hinweisen darauf, dass die 37-Jährige auch in der Folge trotz des laufenden Ermittlungsverfahrens und des fortbestehenden Haftbefehls weiterhin mit Betäubungsmitteln Handel betreiben würde, fand am 13.10.2021 erneut eine Wohnungsdurchsuchung bei ihr statt. Im Zuge dessen konnte unter Beteiligung von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz erneut vermeintliches Dealergeld sowie etwa 30 Gramm Kokain festgestellt werden. Zudem ergaben sich Hinweise auf weitere Personen, die sich ebenfalls mit dem Handel von Betäubungsmitteln eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft haben sollen. Infolge dessen wurden auch die im Stadtgebiet Freiburg befindlichen derzeitigen Aufenthaltsorte von drei 30, 30 und 31-jährigen albanischen Staatsangehörigen durchsucht. Dabei konnte weiteres vermeintliches Drogengeld im mittleren vierstelligen Bereich sowie u.a. etwa 550 Gramm Kokain und etwa 60 g Heroin aufgefunden werden.
Nach erfolgter Haftrichtervorführung wurde der bestehende außer Vollzug gesetzte Haftbefehl gegen die 37-Jährige nun in Vollzug gesetzt. Auch die drei albanischen Tatverdächtigen befinden sich zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anordnung durch das Amtsgericht Freiburg in Untersuchungshaft.
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