E-Scooter Fahrer ohne Versicherung und Führerschein unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs
Am Donnerstagmorgen (14.10.2021) fiel Polizeibeamten auf der Altenhagener Straße, gegen 09:00 Uhr, ein 42-jähriger E-Scooter Fahrer auf, da an dem Fahrzeug das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen fehlte. Im Verlauf der Kontrolle konnte der 42-jährige auch weiterhin keinen Versicherungsnachweis für sein Elektrokleinstfahrzeug nachweisen. Es lag somit ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Der E-Scooter unterlag zudem auch nicht mehr der Elektrokleinstfahrzeugverordnung, da dieser eine höhere Höchstgeschwindigkeit als 20 km/h hatte. Dadurch wurde der E-Scooter fahrerlaubnispflichtig. Eine entsprechende Fahrerlaubnis konnte der 42-jährige ebenfalls nicht vorweisen. Zu guter Letzt konnte bei dem angetroffenen Fahrzeugführer auch noch festgestellt werden, dass dieser Amphetamin konsumiert hatte. Ein Drogenvortest fiel positiv aus. Für eine Blutprobenentnahme wurde der 42-jährige durch die Beamten einem Hagener Krankenhaus zugeführt. Es wurde ein Strafverfahren aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet. Das Verkehrskommissariat übernimmt die weiteren Ermittlungen. (sen)
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