Die Polizei warnt vor falschen Inkasso-Forderungen

Am Mittwoch (13.10.) erhielt ein Rommerskirchener Senior ein Schreiben eines vermeintlichen Inkasso-Unternehmens. Darin wurde er aufgefordert, eine aufgrund der Teilnahme an einem Glücksspiel ausstehende Zahlung zu leisten, andernfalls hätte er mit Nachteilen zu rechnen. Den Betrag sollte er auf ein niederländisches Konto überweisen. Da der Senior sich keiner Teilnahme an einem Glücksspiel bewusst war, hatte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung und wandte sich an die Polizei. Durch sein gesundes Misstrauen entstand kein finanzieller Schaden. Die Polizei warnt eindrücklich: Wenn Sie sich nicht bewusst sind, eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen zu haben, geschweige denn ausstehende Rechnungen nicht beglichen zu haben, sollten Sie skeptisch sein und auf keinen Fall aus Angst vor Repressionen Geld überweisen. Oft verraten sich die betrügerischen Schreiben zudem durch deutliche Rechtschreibfehler, die absolut untypisch in geschäftlicher Korrespondenz sind. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: