Mehrere Wildunfälle innerhalb 24 Stunden

Gleich dreimal kam es in den letzten 24 Stunden (18.10.2021, 07.00 Uhr, bis 19.10.2021, 07.00 Uhr) zu Unfällen mit Wildtieren im Bereich der Landstraße 86 (L86) in Eitorf. Am Montagmorgen hatte eine Autofahrerin auf dem Weg zur Arbeit ein Reh angefahren. Ob es verletzt wurde, konnte sie nicht sagen, da das Tier wieder im Wald verschwunden war. Eine Nachsuche blieb ergebnislos. Vermutlich ebenfalls ohne schwere Folgen blieb eine Kollision mit einem Wildschwein am späten Abend. Auf einer langen Geraden war es einer Fahrerin vors Auto gelaufen, um dann im Gebüsch auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu verschwinden. Weniger Glück hatte ein Reh am Dienstagmorgen. Das Tier überquerte im Berufsverkehr die L86 und wurde von einem Auto erfasst. Das Tier war sofort tot und wurde dem zuständigen Jäger übergeben. Entlang von Wald- und Feldrändern sollten Straßennutzer besonders vorsichtig fahren. Auch an Stellen, wo kein Verkehrsschild "Wildwechsel" auf die potenzielle Gefahr hinweist, können querende Tiere auftauchen. Grundsätzlich muss zu jeder Jahreszeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden. Viele Tiere, zum Beispiel Wildschweine, sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung besonders aktiv. Was ist zu tun, wenn Wildtiere über die Straße laufen? - Kann ein Zusammenprall nicht vermieden werden, versuchen Sie niemals auszuweichen. - Licht abblenden, abbremsen und hupen. - Auch wenn das Tier dann verschwunden ist, langsam fahren, Nachzügler könnten die Fahrbahn queren. - Sollte der Unfall nicht vermieden werden können, Lenkrad gut festhalten, mit maximaler Kraft bremsen. - Nicht Ausweichen - die Gefahr, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren birgt ein höheres Risiko.Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall: - Unbedingt anhalten. - Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern. - Verletzte Tiere nicht anfassen (Tiere können angreifen / Infektionsgefahr). - Rufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdaufsichtsberechtigten. - Auf keinen Fall das Wild mitnehmen. Dies erfüllt in der Regel den Tatbestand der "Jagdwilderei" (§292 StGB). (Bi)Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de