PD Dresden – Faktenfreitag – Bereifung

Faktenfreitag - Bereifung Medieninformation: 659/2021 Verantwortlich: Thomas Geithner Stand: 22.10.2021, 11:57 Uhr Polizeidirektion Dresden #faktenfreitag – Bereifung Besonders bei Schnee und Kälte ist es wichtig sicher auf der Straße unterwegs zu sein. Eine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland jedoch nicht. Wie Sie richtig mit dem Thema Bereifung umgehen und was es zu beachten gibt, erklären wir deshalb an unserem heutigen #faktenfreitag. Statt einer generellen gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Diese gilt als erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind. Doch was bedeutet situative Winterreifenpflicht? „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte darf man nur mit Winterreifen fahren. Also der Situation angepasst“, erklärt Polizeioberkommissar Thomas Kiraly. „Die allseits verbreitete Faustformel, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern – also von O bis O -  aufzuziehen sind ist jedoch nur ein grober Hinweis ohne rechtliche Relevanz.“ Werden Sie bei oben genannten Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen angehalten und kontrolliert, kostet das 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Behindern Sie mit Ihrem falsch bereiften Wagen andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 80 Euro plus einen Punkt. Gefährden Sie andere Teilnehmer des Straßenverkehrs – zum Beispiel, weil sie auf der Autobahn am Berg stehen bleiben – werden 100 Euro Bußgeld fällig plus ein Punkt in der Verkehrssünderdatei. Kommt es auf winterlicher Fahrbahn zu einem Unfall, dessen Ursache in fehlenden Winterreifen liegt, wird ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro verlangt und es gibt einen Punkt in Flensburg. Sind Halter und Fahrer des Fahrzeugs nicht dieselbe Person, bekommt auch der Halter noch ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Zudem darf der sommerbereifte Wagen nicht weiterfahren, sondern muss stehen bleiben. Es sei denn, Schneeketten oder Winterreifen werden aufgezogen. Wie für Sommerreifen gilt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter. Winterreifen erkennen Sie daran, dass an der Seitenflanke des Reifens ein Piktogramm eines Berges mit Schneeflocke zu sehen ist. (ls)