Südlohn – Zweiter Nachtrag zum Brand eines Einfamilienhauses

Durch die Staatsanwaltschaft wurde ein Brandsachverständiger mit der Begutachtung der Brandstelle beauftragt, um die Brandentstehung und -entwicklung feststellen zu können. Des Weiteren ordnete die Staatsanwaltschaft die Obduktion des in dem Haus aufgefundenen Leichnams an. Das Haus ist nach dem Brand nicht mehr bewohnbar, von dem Brand betroffen ist hauptsächlich das Obergeschoss, in dem sich auch die Schlafstätte der 38-Jährigen befand. Deren 54-jähriger Verlobter und die Eltern der 38-Jährigen (Mutter 67, Vater 69 Jahre alt), hatten das Haus noch rechtzeitig verlassen können. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Pressestelle Frank Rentmeister Telefon: 02861-900-2200