Mutmaßlich gefälschte Impfausweise in Apotheken vorgelegt
FÜRTH. (1479) Im Zeitraum von 21.10.2021 (Donnerstag) bis 26.10.2021 (Dienstag) legten Personen in Apotheken in Unterfarrnbach sowie in der Fürther Innenstadt mutmaßlich gefälschte Impfausweise vor um digitale Impfzertifikate zu erhalten. Die mutmaßlichen Fälschungen wurden erkannt und der Polizei gemeldet.
Am 21.10.2021 legten zwei Personen unabhängig voneinander mutmaßlich gefälschte Impfpässe bei einer Apotheke in Unterfarrnbach vor. Bei einer eingehenden Überprüfung des Passes stellte eine Mitarbeiterin Unregelmäßigkeiten fest, die auf eine Fälschung hindeuteten. Eine Nachfrage in der betreffenden Arztpraxis ergab, dass die Person dort nicht geimpft wurde.
Zwei weitere Fälle ereigneten sich am 22.10.2021 (Freitag) und am 26.10.2021 (Dienstag) in einer Apotheke in der Fürther Innenstadt. Auch hier wurden zwei Personen vorstellig, die einen Impfpass vorlegten um die Impfung digitalisieren zu lassen. Die mutmaßliche Fälschung fiel jedoch auf, woraufhin die Zertifikate nicht erstellt wurden.
Die betroffenen Apotheken erstatteten Anzeige bei der Polizei. Die Ermittlungen wurden durch das Fachkommissariat der Fürther Kriminalpolizei übernommen. Nach Prüfung des Sachverhalts und Durchführung weiterer erforderlicher Ermittlungen werden die Anzeigen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorgelegt.
Im Bereich des PP Mittelfranken wurden bislang (Stand: 27.10.2021) knapp 70 gleichgelagerte Fälle zur Anzeige gebracht. Das Vorgehen ist hier jeweils ähnlich. Die Betreffenden legen einen Impfpass bei den Apotheken vor, der mutmaßlich Fälschungsmerkmale aufweist. Ziel ist es, ein elektronisches Impfzertifikat zu erlangen.
Die jeweiligen Apotheken wenden sich im Verdachtsfall an die Polizei, welche dann Ermittlungen einleitet.
Eine rechtliche Bewertung bzw. strafrechtliche Einordnung obliegt der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft. Eine höchstrichterliche Entscheidung ist bis dato nicht ergangen, sodass in jedem Fall eine Einzelfallprüfung notwendig ist.
Da es sich bei einem Impfpass nicht um ein gültiges Identitätsdokument handelt, führt die mittelfränkische Polizei eigeninitiativ keine Kontrollen dahingehend durch. In Fällen, in denen der Polizei der Verdacht einer Fälschung mitgeteilt wird, werden Ermittlungen eingeleitet und der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.
Erstellt durch: Janine Mendel