Stadtlohn – Führerschein Fehlanzeige
Einen Führerschein hatte ein 15-jähriger Motorrollerfahrer nicht, als Polizeibeamte ihn am Mittwoch in Stadtlohn anhielten. Einen Distanzring hatte der Jugendliche zwar dabei, aber nicht an einer Stelle angebracht, wo er seine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung entfalten konnte: Er lag im Helmfach. Der Roller würde nun circa 60 km/h schnell fahren, gab der 15-Jährige an. Die vorgezeigte Mofa-Prüfbescheinigung reichte somit nicht aus. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen.
Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202