211103-3-pdnms Frisierter Roller auf der Autobahn 210 gestoppt
Am 02.11.2021 gegen 13.45 Uhr meldeten sich mehrere Autofahrer von der A 210, Fahrtrichtung Kiel. Diese meldeten einen Rollerfahrer, der auf dem Standstreifen Richtung Kiel die Autobahn benutzte, obwohl dieser nur Versicherungskennzeichen hatte.
Eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeiautobahnreviers Neumünster konnte den Rollerfahrer schließlich auf der BAB 210 antreffen und diesen auf dem Pendlerparkplatz Melsdorf kontrollieren.
Bei dem Roller handelte es sich um ein Kleinkraftrad, dieses hätte maximal 45 km/h schnell sein dürfen, weiterhin darf ein solches Fahrzeug nicht die Autobahn benutzen.
Eine Überprüfung des Fahrzeugs am Kontrollort auf einem Rollenprüfstand ergab, dass der Roller in der Lage war, 75 km/h zu fahren.
Weiter stellten die Beamten fest, dass der 29 jährige Fahrer aus Kiel zum Zeitpunkt der Fahrt unter dem Einfluss von Drogen stand und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Den Kieler erwartet jetzt eine Anzeige wegen Drogen im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einiger Ordnungswidrigkeiten, die er während der Fahrt begangen hat. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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