(UL) Ehingen – Fußgängerin nicht gesehen / Am Dienstag wurde eine Person in Ehingen leicht verletzt.

Gegen 16.30 Uhr war ein Auto in der Adolffstraße unterwegs. Die Pkw-Lenkerin fuhr in Richtung Altsteußlinger Straße. Auf Höhe des Dieselwegs wollte eine Fußgängerin den Zebrastreifen überqueren. Die 61-Jährige sah die Fußgängerin nicht rechtzeitig. Bisherigen Ermittlungen zufolge soll die Sonne die Skoda-Fahrerin geblendet haben. Das Auto erfasste daraufhin die Passantin. Sie wurde leicht verletzt. Ein Krankenwagen brachte die 47-Jährige in eine Klinik. Ein Rettungshubschrauber war auch an der Unfallstelle. Er wurde nicht benötigt. Den Sachschaden am Fahrzeug schätzt die Polizei auf ungefähr 2.000 Euro. Das Polizeirevier Ehingen (Tel. 07391 5880) hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Unfallgefahr wird durch Blendung aufgrund der auf- oder untergehenden Sonne wesentlich erhöht. Schmutz auf der Frontscheibe kann das Licht streuen und somit die Blendung verstärken, deshalb sollte man diese stets sauber halten. Man sollte Abstand halten während man geblendet wird, da auch der Vordermann geblendet werden könnte und dieser unvorhergesehen seine Geschwindigkeit reduziert. Ob Gefahren auf der Fahrbahn, Fußgänger oder Radfahrer, wenn man von der Sonne geblendet wird, sieht man diese erst später, die Geschwindigkeit ist deshalb anzupassen. ++++2106393 Simon Frach /Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de