Falschgeld: Vorsicht „Prop copy“!

James Bond bezahlt vor laufender Kamera mit Film- oder Spielgeld. In der Geldbörse von Otto-Normal-Verbrauchern haben die Blüten jedoch nichts zu suchen. Denn sie sehen täuschend echt aus. Ein 43-jähriger Mendener stand neulich mit solch einer Blüte in der Apotheke - und fing sich damit ein Strafverfahren ein. Am Tag der Ausbildungsmesse am 22. und 23. September in Hemer hatten Jugendliche im Vorbeilaufen die Scheine an Kinder einer Schule verteilt. "Dafür könnt ihr euch was kaufen", sollen sie gerufen haben. Die Kinder trugen die Beute nach Hause. Einer der Scheine landete im Portemonnaie eines 43-jährigen Vaters, der damit in der Apotheke bezahlen wollte - angeblich ein "Versehen". Die Apotheke informierte die Polizei. Die 50-Euro-Scheine wirken beinahe echt. Wer sie nicht auf Echtheitsmerkmale prüft, kann sie im flüchtigen Gebrauch für echt halten. Sie tragen nur einen unscheinbaren Vermerk "Prop copy". Eine andere Variante ist sehr dezent mit der Aufschrift "Movie Money" versehen. Der Besitz selbst ist problemlos, das "Inverkehrbringen" jedoch strafbar (laut § 147 Strafgesetzbuch). Die Polizei rät deshalb: Lieber einmal genauer hinschauen. Die Bundesbank empfiehlt den Test nach Gehen Sie nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen". Weitere Informationen bei der Deutschen Bundesbank unter dem folgenden Link: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/falschgeld/falschgeld-599568 (cris) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de