Polizei und Verbraucherzentrale NRW warnen vor betrügerischen Schreiben angeblicher Inkassounternehmen

Inzwischen gehören die Strafanzeigen wegen Betruges durch vermeintliche Inkassounternehmen zum Alltagsgeschäft der Polizei und dabei wird nur das sogenannte "Hellfeld" abgebildet. Die Anzahl derer, die entsprechende Schreiben einfach ignorieren ohne Anzeige zu erstatten, wird ungleich höher sein. Die Masche der Täter funktioniert wie folgt: Betroffene erhalten ein Schreiben, mit der Aufforderung eine angebliche Geldschuld zu begleichen und hierfür zum Beispiel ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Schriftlich wird ansonsten mit Pfändung und Zwangsmaßnahmen gedroht. Zumeist sind diese Forderungen völlig gegenstandslos oder maßlos überzogen. Die Verbraucherzentrale NRW berichtet aktuell wie folgt zu konkret bekanntgewordenen Sachverhalten: "Derzeit erreichen die Verbraucherzentrale NRW zahlreiche Beschwerden über das vermeintliche Inkassounternehmen "PRO COLLECT AG" mit Sitz in Köln, das einen Betrag in Höhe von 272 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo einfordert" (Pressemeldung vom 03.11.2021 https://www.presseportal.de/pm/121716/5063384). Alleine am Mittwoch (03.11.) registrierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss fünf Anzeigen, die auf entsprechende Schreiben zurückzuführen sind. Aus diesem Grund informiert die Polizei über die Masche der Betrüger und rät: Wenn Sie sich nicht bewusst sind, eine kostenpflichtige (Service-) Leistung in Anspruch genommen zu haben, geschweige denn ausstehende Rechnungen nicht beglichen zu haben, sollten Sie skeptisch sein und auf keinen Fall aus Angst vor Repressionen überweisen. Oft verraten sich die betrügerischen Schreiben zudem durch deutliche Rechtschreibfehler, die absolut untypisch in geschäftlicher Korrespondenz sind. Reagiere Sie nicht auf offensichtlich unhaltbare Forderungen und bringen Sie diese zur Anzeige. Weitere hilfreiche Tipps bietet auch die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: