(UL) Ulm – Polizei durchsucht bei Roofer / Mehrere gefährliche Straftaten soll ein junger Mann aus dem Raum Ulm begangen haben.
Personen die ungesichert auf hohe Bauwerke klettern, nennt man in der Szene "Roofer", angelehnt an das englische Wort Roof für Dach. Ein 21-Jähriger aus dem Raum Ulm steht im Verdacht ein solcher Roofer zu sein, berichtet die Polizei. Er soll auf einen Turm, ein Windrad, einen Kran und andere, meist sehr hohe Bauwerke, geklettert sein. Davon habe er teilweise Videos im Internet veröffentlicht, so der Verdacht der Ermittler. Der junge Mann habe in den vergangenen Jahren mehrere Gebäude dazu aufgebrochen. Und er habe sich anschließend dort unerlaubt aufgehalten. Wegen dieses Verdachts leitete die Polizei Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ein. Sie durchsuchte am Donnerstag die Räume des Beschuldigten im Raum Ulm. Die Ermittler fanden Hinwise auf weitere Straftaten in Deutschland und im Ausland. So soll der 21-Jährige sich außerdem mehrmals außen an Straßenbahnen angehängt haben, was ihn und andere in Gefahr gebracht habe. Deshalb leitete die Polizei auch ein Verfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Info: In den Jahren 2019 und 2020 bestiegen Unbekannte den Münsterturm und filmten sich dabei. Erst im September sind zwei Belgier auf das Ulmer Münster geklettert und hinterließen erhebliche Schäden. Anschließend wurden sie von der Polizei Ulm festgenommen. (Wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5012444).
Die Polizei warnt: Beim so genannten "Roofing" klettern meist Jugendliche und junge Erwachsene ohne Sicherung auf hohe Bauwerke oder Gebäude, um sich dort zu fotografieren oder zu filmen. Ihnen geht es um Nervenkitzel und scheinbare Anerkennung in den sozialen Medien. Dieses Verhalten ist jedoch extrem gefährlich, denn immer wieder sterben dabei Menschen, mahnt die Polizei. Die Wahrscheinlichkeit, einen Sturz beim Roofing zu überleben ist vergleichsweise gering, denn ein Rooftopper fällt fast immer ungebremst auf den Boden. Darüber kann das Handeln auch eine Straftat sein: Werden die Rooftopper erwischt, kann auf sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung zukommen, in diesem Fall sogar wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Hier drohen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen.
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Jürgen Rampf / Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111
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