Autobahnpolizei Ahlhorn: Zwei Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis auf der Autobahn 1, Richtungsfahrbahn Bremen (Bereich der Gem. Harpstedt):
Am Samstag, 06.11.2021 gegen 08:00 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn einen Pkw-Führer aus Vechta, der mit seinem Sprinter zuvor auf der A 1 zwischen den Anschlussstellen Wildeshausen-Nord und Groß Ippener unterwegs war. Der 37-jährige Albaner legte bei der Kontrolle eine rumänische Fahrerlaubnis vor. Allerdings war ihm zuvor das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, untersagt worden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Beifahrer konnte eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen und somit die Fahrt fortsetzen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis auf der B75, Stadt Delmenhorst:
Am Freitag, 05.11.2021 gegen 18:40 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn auf der B75 im Bereich der Anschlussstelle Stickgras einen Pkw aus dem Zulassungsbezirk Delmenhorst. Der Fahrzeugführer, ein 50-jähriger Georgier, händigte den Beamten einen georgischen Führerschein aus. Eine Überprüfung ergab, dass der Fahrer seit mehr als einem Jahr in Deutschland wohnt. Daher war es ihm nicht mehr gestattet, mit seiner georgischen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu führen. Eine Umschreibung hätte längst erfolgen müssen.
Gegen den 50-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
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