Aktion Radschlag – Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit

Kreis Gütersloh (MS) - Die dunkle Jahreszeit trägt ihren Namen nicht ohne Grund. Bereits um 18 Uhr ist es duster und auch morgens dauert es länger bis es richtig hell ist. Dies birgt Gefahren im Straßenverkehr. Gerade Radfahrer und Fußgänger werden schlechter oder im schlimmsten Fall gar nicht gesehen. Lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad und die passende Kleidung können dies verhindern. Zu einer vollständigen Beleuchtungseinrichtung eines Rades gehören eine Leuchte sowie ein Reflektor sowohl vorne als auch hinten. Der Frontscheinwerfer muss weiß leuchten und muss so eingestellt werden, dass er andere Verkehrsteilnehmende nicht blendet. Ein blinkender Scheinwerfer ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die Schlussleuchte, die rot leuchten muss. Ist in der Leuchte kein Reflektor integriert, muss dieser zusätzlich vorne (weiß) und hinten (rot) angebracht werden. Das Licht am Fahrrad muss nicht zwingend durch einen Dynamo betrieben werden, sondern kann auch durch Batterien oder andere Energiequellen erzeugt werden. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden (§ 67 Absatz 2 StVZO). An den Pedalen muss jeweils ein nach vorne und nach hinten wirkender gelber Reflektor angebracht sein. Damit Sie auch von der Seite gesehen werden, müssen die Längsseiten Ihres Rades mit Reflektoren bestückt werden. Gelbe "Katzenaugen" in den Speichen des Vorder- und Hinterrades müssen um 180 Grad versetzt angebracht werden. Alternativ sind Speichenhülsen zulässig, die an jeder Speiche angebracht werden müssen, oder ringförmig reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen. Auch unsere Kleidung kann dazu beitragen, dass wir in der Dunkelheit besser gesehen werden. Leuchtende Farben, reflektierende Elemente an der Jacke oder Hose sowie leuchtende oder blinkende Gegenstände am Körper tragen zur Sichtbarkeit bei. Dies ist gerade auch für Fußgänger wichtig, die im Dunkeln ansonsten verschwinden. Die Polizei Gütersloh rät: Machen Sie sich über Ihre Sichtbarkeit Gedanken. Kontrollieren Sie regelmäßig die lichttechnischen Einrichtungen Ihres Fahrrades und statten Sie sich mit Reflektoren aus, die Sie auch an Ihrer Kleidung befestigen können. Denn Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit! Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2021 mit der Aktion Radschlag den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit! Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: