Luisenring nach schwerem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten PKW zwischen Kurpfalzbrücke und Einmündung Dalbergstraße wieder freigegeben Pressemitteilung Nr. 2
Seit 01:40 Uhr ist die Fahrbahn an der Unfallstelle wieder komplett freigegeben. Nach Ermittlungen der sachbearbeitenden Beamten vor Ort ergibt sich folgender Unfallhergang:
Gegen 22:50 Uhr befuhr ein 24-jähriger Fahrer eines hochmotorisierten BMW den Luisenring aus Richtung Stadtmitte kommend in Fahrtrichtung Ludwigshafen auf dem linken Fahrstreifen. Zum gleichen Zeitpunkt setzte ein weiterer PKW BMW auf dem rechten Fahrstreifen zurück, um in eine dortige Parklücke einzuparken. Während es dem nachfolgenden Fahrer eines PKW VW Passat ohne weiteres gelang die Fahrspur rechtzeitig zu wechseln, konnte der 24-jährige Unfallverursacher den Zusammenstoß mit beiden Fahrzeugen nicht mehr verhindern. Er prallte mit hohem Geschwindigkeitsüberschuss in den PKW Passat und schob diesen auf den einparkenden PKW BMW, welcher auf einen davor geparkten PKW der Marke Tesla aufgeschoben wurde. Bei dem Unfall wurden neben dem 24-jährigen Unfallverursacher auch der Fahrer des PKW VW, sowie der Beifahrer im zweiten BMW verletzt. Sie wurden zur weiteren Untersuchung in umliegende Krankenhäuser verbracht, konnten diese jedoch nach ambulanter Behandlung wieder verlassen.
Es entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 185.000 Euro. Die Fahrzeuge, die nicht mehr fahrbereit waren mussten durch Abschleppdienste geborgen werden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme konnten die Beamten Alkoholgeruch beim 24-jährigen Fahrer des PKW BMW feststellen. Ein Vortest erbrachte eine Atemalkoholkonzentration von ca. 0,8 Promille. Des Weiteren bestand der Verdacht, dass der Fahrer sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel geführt hatte. Daher wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Da dieser seinen Führerschein bereits wegen eines gleichgelagerten Vorfalles aus dem Vorjahr abgeben musste, ermitteln die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Mannheim neben dem Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässigen Körperverletzung zudem wegen des Verdachts des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
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