2. Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar vom 10.11.2021

Goslar -Erneute Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von StraftatenAm 10.11.2021, gegen 10.55 Uhr, wurde der Polizei Goslar durch das hiesige Amtsgericht gemeldet, dass auch dort ein Schreiben mit potentiell bedrohlichem Inhalt eingegangen war. Das Schreiben sei bereits am 09.11.2021 in der Geschäftsstelle eingegangen, aber erst heute bewertet worden. Eine Überprüfung durch die eingesetzten Beamten vor Ort ergab, dass es sich um ein Schreiben identischen Inhalts handelt, welches am 09.11.21 bei der Stadtverwaltung Goslar eingegangen war. Aus diesem Grund wurde auf eine Evakuierung des Amtsgerichts und die Alarmierung weiterer Rettungskräfte verzichtet. Eine Gefährdungsanalyse solcher Schreiben geschieht durch speziell geschulte Beamtinnen und Beamte der für den hiesigen Bereich zuständigen Polizeidirektion Braunschweig. Der abschließenden Bewertung kommt bei solchen Anlässen stets eine große Bedeutung für den weiteren Einsatzablauf zu. In diesen beiden Fällen ergab die Analyse des Inhalts, dass hinsichtlich einer möglichen Umsetzung des Angedrohten kein Anlass zur Sorge bestand, und somit keine weiteren gefahrenabwehrenden Maßnahmen erforderlich waren. Die Ermittlungen ergaben ferner, dass bereits am 12.10.21 beim Amtsgericht Gifhorn ein Schreiben eingegangen war, aus dem sich inhaltliche Parallelen zu diesen beiden Schreiben ergeben. (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56517/5044066) Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit über den genauen Inhalt der Schreiben keine Angaben gemacht werden, ohne den Ermittlungserfolg zu gefährden. -Lüdke, KHK-Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Goslar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 05321/339104 E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.de