(UL) Ulm – Unfallverursacher auf und davon / 5.000 Euro Sachschaden hinterließ ein Unbekannter in den letzten Tagen in Ulm.
Am Sonntagabend stellte eine Opelfahrerin ihren Pkw in der Seydlitzstraße ab. Als die Frau am Dienstagmorgen zu ihrem Pkw kam, musste sie feststellen, dass er beschädigt war. Ein Unbekannter war dagegen gefahren und hatte sich nicht um den Schaden in Höhe von ungefähr 5.000 Euro gekümmert. Seine Erreichbarkeit hatte er ebenfalls nicht hinterlassen. Die Ulmer Polizei (0731/1880) hat nun die Ermittlungen aufgenommen und sucht den Unfallverursacher.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung vom Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalls bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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