Kreis Unna – Schriftliche Vereinbarung unterzeichnet: Frauenforum und Kreispolizeibehörde Unna erneuern ihre Kooperation in der Gewaltschutzarbeit für Frauen und Mädchen

Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Damit wurde häusliche Gewalt nicht länger als Privatangelegenheit angesehen, die die Beteiligten unter sich auszutragen hatten, der Schutz davor wurde zur gesetzlich verpflichtenden staatlichen Aufgabe. "Für Nordrhein-Westfalen gilt ergänzend § 34a Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)", erläutert Landrat Mario Löhr als oberster Chef der Kreispolizeibehörde Unna. "Dieser Paragraf berechtigt die Polizei bei häuslicher Gewalt - ohne eine richterliche Genehmigung einzuholen -, die gewalttätige Person der Wohnung zu verweisen und zum Schutz vor weiterer Gewalt ein Rückkehrverbot von bis zu zehn Tagen auszusprechen. Gleichzeitig erstattet die Polizei in jedem Fall eine Strafanzeige." Mit Beginn dieser gesetzlichen Grundlagen arbeiten das Frauenforum mit der Frauen- und Mädchenberatungsstelle und das Sachgebiet Kriminalprävention/Opferschutz der Kreispolizeibehörde Unna eng in den Verfahren zusammen. "Im polizeilichen Einsatz werden die Frauen auf die Möglichkeit der Beantragung zivilrechtlichen Schutzes hingewiesen", berichtet Birgit Unger, Geschäftsführerin des Frauenforums. "Die Frauen werden über die Angebote der Beratungsstelle informiert. Mit deren Einverständnis wird mit einem Fax-Formular die Beratungsstelle über die ausgesprochene polizeiliche Wegweisung informiert. Die Frauen- und Mädchenberatungsstelle nimmt dann Kontakt zur betroffenen Frau auf." Jetzt haben beide Beteiligte die bereits mit dem vorherigen Landrat Michael Makiolla bestehende "Vereinbarung zur Umsetzung des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GwSchG) gegenüber Frauen und ihren Kindern und damit der § 34 Polizeigesetz NRW" erneuert. Landrat Mario Löhr: "Mit der Einbettung unserer kooperativen Zusammenarbeit und ihrer Prozesse in diese Vereinbarung haben wir uns unserer gemeinsamen Verantwortung erneut versichert." Ein Blick auf das laufende Jahr macht deutlich, dass es funktioniert. "Unsere Mitarbeiterinnen haben bis Mitte November bereits 112 Faxe von der Kreispolizeibehörde Unna erhalten", so Birgit Unger. "Darunter waren 50 tatsächliche polizeiliche Wegweisungen sowie zusätzliche 62 Informationen der polizeilichen Opferschützerinnen über Einsätze bei häuslicher Partnerschaftsgewalt ohne polizeiliche Wegweisung des Täters, die mit Einverständnis der betroffenen Frau an die Beratungsstelle geleitet wurden." Dieser Teil der kooperativen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Frauenforum ist für die Beteiligten von besonders hoher Bedeutung. Landrat Mario Löhr: "Ein wesentlicher Baustein unseres Zusammenwirkens ist die präventive Arbeit, da ggf. Schlimmeres verhindert werden kann. Es bewährt sich die intern enge Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit dem Frauenhaus, wenn hier Schutz sowie Auswege vor weiteren häuslichen Eskalationen gefunden werden können." Redaktionelle Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Unna Pressestelle Telefon: 02303-921 1150 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de