Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 26.11.2021

Heilbronn: Verdacht der Schleusungskriminalität, bundesweite Durchsuchungsaktion von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Heilbronn Bereits im Jahr 2020 kam es im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramts des Landratsamtes Heilbronn zu Auffälligkeiten hinsichtlich einzelner, ursprünglich aus Kamerun stammender Landkreisbewohner. Nach zunächst hausinternen Ermittlungen durch die Ausländerbehörde stellte die Behördenleitung im November 2020 schließlich Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Zunächst wurden die Ermittlungen durch das Polizeirevier Heilbronn geführt, wobei sich alsbald ein nicht vorhersehbares Verfahrensausmaß abzeichnete. Die Ermittlungen wurden an die Kriminalpolizei Heilbronn übergeben, die fortan die bereits mehrere Monate andauernden Ermittlungen aufnahm. In mindestens 112 Fällen sollen drei aus Duala in Kamerun stammende Männer gemeinsam mit sechs weiteren Mittätern Personen aus acht afrikanischen Ländern Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland verschafft haben, indem sie durch teilweise unrichtige Angaben in sogenannten Verpflichtungserklärungen für die Einreisenden gegenüber den Ausländerbehörden bürgten. Konkret sollen die Tatverdächtigen im Zeitraum von 2017 bis 2021 bei zumindest zwölf verschiedenen Ausländerämtern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen inhaltlich falsche Verpflichtungserklärungen dahingehend abgegeben haben, für die finanzielle Absicherung der eingeladenen Personen, bei denen es sich überwiegend um Studenten handelte, während ihres Aufenthalts in Deutschland einstehen zu können. Zu diesem Zweck wechselten die Tatverdächtigen vermehrt den Wohnort oder meldeten sich in anderen Kreisen oder Bundesländern an. Die mögliche Anzahl der zeitgleich durch einen Verpflichtungsgeber abgegebenen Verpflichtungserklärungen hängt von dessen finanzieller Leistungsfähigkeit ab. Da eine zentrale landes- oder bundesweite Erfassung solcher Verpflichtungserklärungen aktuell nicht erfolgt, kann die im Einzelfall befasste Ausländerbehörde nicht nachvollziehen, wie viele solcher Verpflichtungserklärungen ein Verpflichtungsgeber bereits bei anderen Ausländerbehörden abgegeben hat. Dies sollen sich die Verdächtigen des hiesigen Ermittlungsverfahrens zunutze gemacht haben, indem sie bei verschiedenen Ausländerbehörden die finanzielle Absicherung einer Vielzahl von Visumsantragsstellern versicherten, die ihre finanziellen Mittel überschritt. So hatte einer der Hauptverdächtigen im Ermittlungsverfahren der Kriminalpolizei Heilbronn neben seinem tatsächlichen Wohnsitz im Landkreis Heilbronn insgesamt acht weitere Wohnsitze angemeldet, um von dort aus weitere Studenten in die Bundesrepublik Deutschland einladen zu können. Die Wohnorte der "Eingeladenen" erstrecken sich mittlerweile über insgesamt 13 Bundesländer. Aufgrund der bislang durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heilbronn besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tathandlungen um gewerbsmäßige Schleusungen gehandelt hat und die Tatverdächtigen für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen entlohnt wurden. Im Rahmen eines großangelegten Einsatzes der Polizei in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden am 24. November 2021 unter Federführung des Polizeipräsidiums Heilbronn insgesamt 20 Wohnungen und Arbeitsstellen beteiligter Personen durchsucht. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial gesichert werden. Insgesamt waren dem Heilbronner Einsatzleiter knapp 130 Einsatzkräfte unterstellt. Nach der Sicherstellung der Beweismittel werden die Heilbronner Ermittler diese nun auswerten. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Heilbronn Telefon: 07131 / 104 - 1013 E-Mail: heilbronn.pp@polizei.bwl.de