Kreis Segeberg – Polizei stoppt Trunkenheitsfahrten

Gleich mehrere Trunkenheitsfahrten wurden am gestrigen Donnerstag, den 25. November, durch Beamte der Polizei Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg unterbunden. In allen Fällen wurden Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Bereits gegen 07:40 Uhr wurden eine Polizeistreife nach Kaltenkirchen in die Kieler Straße entsandt, da auf dem Gelände einer Tankstelle ein vermeintlich betrunkener Autofahrer aufgefallen war. Zunächst hatte sich dieser vor dem Eintreffen der Polizei mit seinem Renault in Richtung Autobahn entfernt. Das beschriebene Fahrzeug wurde durch die Beamten eingeholt und gestoppt, im Rahmen einer Atemalkoholprüfung stellten sie beim Fahrzeugführer einen Wert von über 2,2 Promille fest. Darüber hinaus ergab sich im Verlaufe der weiteren Maßnahmen, dass der 43-jährige Beschuldigte aus Kaltenkirchen nicht mehr in Besitz seines Führerscheines ist: Dieser war ihm bereits aufgrund eines gleichgelagerten Falles in den frühen Morgenstunden durch Beamte des Polizei-Autobahnreviers Neumünster abgenommen worden. Er muss sich nun neben der Trunkenheit im Verkehr auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Gegen 13:00 Uhr veranlasste die Fahrweise eines 22 Jahre alten Mannes aus dem Kaltenkirchener Umland eine Zeugin, den Notruf zu wählen. Zuvor war der Citroen in der Kisdorfer Straße in Henstedt-Ulzburg in starken Schlangenlinien geführt worden. Beamte der Polizeistation trafen das Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz in der Henstedter Straße in Kisdorf an. Der Atemalkoholtest beim Fahrer wies einen Wert von mehr als 1,75 Promille auf, er wurde daher für eine Blutprobenentnahme zur Polizei Henstedt-Ulzburg verbracht. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Ebenfalls durch Schlangenlinien fiel um 23:00 Uhr der Skoda eines 76-jährigen in Tangstedt auf. Das Fahrzeug kam den alarmierten Polizisten in der Tangstedter Straße entgegen und konnte zügig gestoppt werden. Beim Fahrer wurde ein Atemalkoholwert von über 2,4 Promille festgestellt, weiterhin führte der Tangstedter widerrechtlich eine erlaubnispflichtige Schreckschusswaffe im Handschuhfach mit sich. Ihn erwartet daher zusätzlich eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Marc Ziehmer Telefon: 04551-884-2024 E-Mail: Pressestelle.BadSegeberg@polizei.landsh.de