Corona-Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt
HILDESHEIM (mau) - Der Hildesheimer Weihnachtsmarkt findet in diesem Jahr unter Anwendung eines Hygienekonzeptes statt. Dieses sieht vor, dass die Nutzung von gastronomischen Angeboten und Fahrgeschäften nur Personen erlaubt ist, die unter die sogenannte 2G-Regelung fallen, also vollständig geimpft oder genesen sind.
Zudem gilt für alle Personen, die den Weihnachtsmarkt besuchen, eine Maskenpflicht. Nur zum Essen und Trinken darf die Maske kurz angehoben werden. Hiervon sind auch Geimpfte oder Genesene nicht ausgenommen.
Angesichts des aktuell dynamischen Pandemiegeschehens führt die Polizei eigene und gemeinsame Kontrollen mit dem Stadtordnungsdienst durch, um die Einhaltung der Vorgaben auf dem Weihnachtsmarkt zu überwachen.
Bei einer zweistündigen Bestreifung am Samstagabend konnten bei den rund 600 Besuchern keine Verstöße in Bezug auf die 2G-Regelung festgestellt werden. Jedoch wurden in gut 70 Fällen Personen angetroffen, welche die Maskenpflicht nicht wie vorgeschrieben eingehalten haben. Eine Person musste sogar zweimal auf die Maskenpflicht hingewiesen werden.
Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Grundsätzlich wurden die Maßnahmen bei den Besuchern positiv aufgenommen.
Um den Gesundheitsschutz aller Besucher zu gewährleisten werden Polizei und Stadtordnungsdienst den Weihnachtsmarkt weiterhin in ihre Kontrollmaßnahmen mit einbeziehen.
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