Bonner Polizei kontrolliert Wartepflicht an Bahnübergängen in Bonn-Oberkassel
Unfälle an Bahnübergängen haben in der Regel besonders schwerwiegende Folgen, auch wenn sie gemessen am Gesamtunfallgeschehen im Verkehr relativ selten sind. Die meisten dieser Unfälle geschehen durch bewusste und unbewusste Regelmissachtung, wenn beispielsweise Halbschranken umgangen oder Lichtsignale missachtet werden.
Um die Verkehrsteilnehmenden auf mögliche Gefahren beim Überqueren von Bahnübergängen aufmerksam zu machen, führte der Verkehrsdienst der Bonner Polizei am 30.11.2021 in Absprache mit den Bonner Stadtwerken Kontrollen an Bahnübergängen des Stadt- und Straßenbahnnetzes in Bonn-Oberkassel durch. Insgesamt stellten die Beamtinnen und Beamten bei den Kontrollen zehn Fälle des Missachtens der Wartepflicht von Fußgängern fest. Hierfür wurde jeweils ein Verwarngeld in Höhe von 10,- Euro fällig. Ein Autofahrer überfuhr den Bahnübergang "Zipperstraße" trotz roter Ampel. Er muss 240,- Euro Geldstrafe zahlen. Dazu erwarten ihn zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog erwartet Autofahrerinnen und -fahrer, die einen Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranke befahren, ein Bußgeld von 700 Euro. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
"Die Straßen- und Stadtbahnfahrerinnen und -fahrer von SWB Bus und Bahn sind täglich mehrfach der psychisch belastenden Situation ausgesetzt, dass Personen rechtwidrig geschlossene Bahnübergänge passieren. Unserer Fahrerinnen und Fahrer kennen den Bremsweg ihrer Fahrzeuge und sind sich bewusst, dass sie die bis zu 50 Tonnen schweren Bahnen nicht immer rechtzeitig zum Stehen bringen können. Selbst wenn es nicht zum Unfall kommt, ist der Schrecken groß. Zudem kann eine Gefahrenbremsung auch für Fahrgäste im Innenraum gefährlich sein und nicht selten kommen Unbeteiligte zu Schaden", erklärt Ute Schlömer, Mitarbeiterin im Verbesserungsmanagement von SWB Bus und Bahn.
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