Christian Pegel: „Jetzt mit günstigen Darlehen Wohnungen modernisieren“

Wohnungseigentümer können jetzt günstige Landesdarlehen für die Wohnungsmodernisierung beantragen. Mit der überarbeiteten Modernisierungsrichtlinie bietet das Bauministerium einfacher und zu noch besseren Konditionen zinslose Darlehen des Landes für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie selbst genutztem Wohneigentum an. "Wir führen mit der neuen Richtlinie einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent ein. Will ich zum Beispiel die Bäder in meinem Mietshaus modernisieren und bekomme dafür 52.000 Euro Fördermittel, muss ich davon nur 39.000 Euro zurückzahlen. Außerdem entfallen die Bearbeitungsentgelte und Verwaltungskostenbeiträge, die bislang zusammen zwei Prozent der Fördersumme betrugen", sagt Landesbauminister Christian Pegel. "Wir haben die Förderkonditionen an die Preisentwicklungen der vergangenen Jahre angepasst als Anreiz für die Eigentümer, ihre Wohnungen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Das können Vorhaben sein, mit denen der Gebrauchswert erhöht, Energie- und Wasser eingespart, Barrieren verringert, Smart-Home-Komponenten integriert oder Lademöglichkeiten für Elektroautos geschaffen werden", begründet Pegel die Novelle. Einer der größten Vorteile des Darlehens: "Anders als die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KFW, gewährt das Land nicht nur Darlehen für Energieeffizienzmaßnahmen, sondern zum Beispiel auch, wenn ich Wohnungen mit fensterlosen Küchen so umbaue, dass sie ein Fenster erhalten. Auch wenn ich ein altes Haus kaufe und dieses modernisieren möchte, fördern wir das", so Pegel. Drei Grundvoraussetzungen muss das Vorhaben erfüllen: 1. Es muss sich an einem der 98 zentralen Orte des Landes befinden. 2. Je nach Förderumfang - pro 80.000 Euro Förderung eine - unterfallen Wohnungen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Der Eigentümer muss die gebundene Wohnung für die Dauer der Darlehenszeit - maximal 33 Jahre - an Menschen vermieten, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen. Bei selbstgenutzten Immobilien müssen die Eigentümer nachweisen, dass sie selbst diese Einkommensgrenzen einhalten. 3. Vermieter dürfen die Miete während dieses Zeitraums nur in einem festgelegten Rahmen erhöhen. "Dieses Darlehen ist ein Teil von vielen Maßnahmen, mit denen wir modernen Wohnkomfort fördern und diesen zugleich für Menschen verfügbar machen, die sich die häufig stark gestiegenen Mieten in bestimmten Orten nicht leisten können. Das betrifft nicht nur Geringverdiener. Deshalb reichen die Einkommensgrenzen seit der letzten Überarbeitung 2019 bis weit in die mittleren Einkommensgruppen hinein und auch Krankenschwestern oder Polizisten können einen Wohnungsberechtigungsschein bekommen. Mit der Belegungsbindung, zu der sich die Darlehensempfänger verpflichten müssen, begrenzen wir Mietsteigerungen. Das alles trägt zu unserem großen Ziel bei, die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu unterstützen", so Pegel. Die Darlehen können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, maximal 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und insgesamt bis zu 104.000 Euro. "Auch diese Fördersummen haben wir deutlich erhöht", sagt Christian Pegel und lädt Wohnungsunternehmen, Privatvermieter und Selbstnutzer ein, das Angebot wahrzunehmen: "Für dieses Jahr stehen noch knapp vier Millionen Euro für diese äußerst günstigen Darlehen bereit, für 2022 weitere gut 18 Millionen Euro. Anträge für dieses Jahr sind bis Jahresende beim Landesförderinstitut zu stellen." Die ausführlichen Konditionen für das Darlehen sowie Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und Europa Telefon: 0385/5882003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de