Stadtlohn – Mofaprüfbescheinigung reicht nicht
Beim Anblick des Streifenwagens am Busbahnhof entfernte sich ein Motorrollerfahrer am Sonntagnachmittag in Stadtlohn. Beamte konnten ihn schließlich auf dem Kalterweg anhalten. Schon bis dahin war deutlich geworden, dass das Fahrzeug schneller ist als 25 km/h. Somit reichte die vorgezeigte Mofaprüfbescheinigung nicht aus. Im Helmfach lagen Utensilien zum Umbau für die Steigerung der Geschwindigkeit des Gefährts. Gut 60 km/h schnell würde sein Roller fahren, gab der Jugendliche an. Es folgte die Sicherstellung des Rollers und die Einleitung eines Strafverfahrens.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen.
Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202