33-Jähriger überschreitet legale Aufenthaltsdauer deutlich
Rund eindreiviertel Jahre hielt sich ein 33-jähriger südkoreanischer Staatsangehöriger unentdeckt unerlaubt im Bundesgebiet auf, bevor ihm Mittwochnachmittag eine vergessene Bauchtasche zum Verhängnis wurde.
Der 33-Jährige hatte sich kurzfristig auf Borkum aufgehalten und wollte mit dem Zug zurück nach Berlin reisen. Da er seine Bauchtasche im Zug vergaß, gab ein Zugbegleiter sie bei einem Servicemitarbeiter der Deutschen Bahn AG am Bahnhof Emden ab. Dieser unterrichtete die Bundespolizei, da ihm der Inhalt der Tasche verdächtig vorkam.
Als die Bundespolizisten am Servicepoint eintrafen, wollte der 33-Jährige dort gerade seine verlorene Bauchtasche abholen. Darin entdeckten die Beamten drei verbotene Messer, davon zwei Faustmesser sowie eine Kleinstmenge Ketamin. Zudem stellten sie fest, dass der Südkoreaner im Dezember 2019 über Warschau in das Schengengebiet eingereist war. Die Recherchen ergaben, dass er die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen deutlich überschritten hatte.
Die Messer und das Ketamin wurden sichergestellt. Gegen den 33-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-, das Waffen- und das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Er wurde aufgefordert, das Bundesgebiet umgehend zu verlassen.
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