OH-Eutin / Polizeibeamter nach Widerstand im Rahmen einer Personenkontrolle verletzt
Gemeinsame Medieninformation der Lübecker Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Lübeck:
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (09./10.12.) leistete ein 19-jähriger Heranwachsender während der Überprüfung seiner Personalien Widerstand und verletzte einen Polizeibeamten an den Händen.
Gegen 00:20 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Malente in die Straße Hochkamp in Eutin gerufen. Zeugenhinweisen zufolge sollten zwei männliche Personen versuchen, die Türen parkender Fahrzeuge zu öffnen und hätten sich auf Zuruf der Zeugen in einem Carport versteckt. Die eingesetzten Beamten trafen die beiden 19-jährigen Männer schließlich unweit des Einsatzortes an. Während einer der Heranwachsenden den Polizisten persönlich bekannt war, machte sich der andere über den Polizeieinsatz lustig und verweigerte respektlos die Angabe seiner Personalien. Zum Zweck der Identitätsfeststellung sollte er der Dienststelle zugeführt werden. Da der Eutiner nicht freiwillig zum Streifenwagen ging, wurde er durch einen Beamten am Arm ergriffen und zum Fahrzeug geführt. Gegen diese Maßnahme soll er sich durch Schlagen und Winden so stark gewehrt haben, dass er mitsamt des Polizisten zu Boden stürzte. Der 52-jährige Polizeibeamte wurde hierbei an beiden Händen verletzt, blieb aber dienstfähig.
Einer erneuten Aufforderung, in den Streifenwagen zu steigen, folgte der Heranwachsende schließlich. Bei der Durchsuchung seiner Person konnten ein Pfefferspray und ein sogenanntes Einhandmesser aufgefunden werden. Beide Gegenstände wurden beschlagnahmt. Aufbruchwerkzeug führte der junge Mann nicht mit sich. Da der 19-Jährige seine rechtmäßigen Personalien letztlich doch preisgab, konnte eine erkennungsdienstliche Behandlung unterbleiben und die Person aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen werden.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde eingeleitet. Zudem muss sich der Tatverdächtige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz sowie falscher Namensangabe verantworten.
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