Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte

SCHWEINFURT. Das Amtsgericht Schweinfurt hat am 16.12.2021 zwei Polizeibeamte in einem Strafverfahren verurteilt. Gegen eine Beamtin wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Das Polizeipräsidium Unterfranken hatte bereits mit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2020 konsequente disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen. Polizeibeamte verurteilt Die beiden Beamten verurteilte das Amtsgericht Schweinfurt in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 2 Monaten auf Bewährung wegen Hausfriedensbruchs und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, im zweiten Fall zu einer Gesamtgeldstrafe u.a. wegen Hausfriedensbruchs und Verletzung des Dienstgeheimnisses. Die Taten ereigneten sich u.a. zwischen Ende November 2019 und März 2020 in der ANKER-Einrichtung in Geldersheim (Lkr. Schweinfurt). Der Sachverhalt war von Beamten der Polizeiinspektion selbst festgestellt und durch das Polizeipräsidium Unterfranken zur Anzeige gebracht worden. Das Polizeipräsidium Unterfranken informierte in diesem Zuge die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und das für interne Ermittlungen zuständige Bayer. Landeskriminalamt. Darüber hinaus wurden Disziplinarverfahren gegen die Beamten eingeleitet. Volle Ausschöpfung des Beamtenrechts Beiden Verurteilten war nach Beginn der Ermittlungen im April 2020 bereits im Mai 2020 verboten worden, ihre Dienstgeschäfte weiter zu führen. Die dritte Beteiligte wurde zu einer anderen Dienststelle versetzt. Privates Handyvideo - Hinweise auf fremdenfeindliche Gesinnung Durch die umfangreichen polizeilichen Ermittlungen konnte ein privates Handyvideo festgestellt werden, das potenziell auf eine fremdenfeindliche Gesinnung schließen ließ. Das Video zeigte, wie die Beamten bei winterlichen Temperaturen eine Pfütze mit dem Dienstwagen durchfuhren und dabei womöglich eine Gruppe von Zuwanderern nass spritzten. Diese Erkenntnisse gaben Anlass für weitergehende Ermittlungen. Private Handykommunikation mit zwei weiteren Polizeibeamten Bei der Auswertung des Mobiltelefons eines der Verurteilten wurde darüber hinaus festgestellt, dass zwei weitere Beamte Nachrichten mit fremdenfeindlichem Inhalt mit diesem austauschten. Auch ihnen wurde die Führung ihrer Dienstgeschäfte verboten. Durchsuchungen und weitere Disziplinarverfahren – Verdächtige Messenger-Gruppe Im Zusammenhang mit den Ermittlungen stieß die Polizei bei einem der Verurteilten auch auf einen Screenshot. Dieser zeigt das Profilbild einer Messenger-Gruppe namens „White Boys“. Als Gruppenmitglieder wurden die Namen zweier der Verurteilten sowie vier weiterer Polizeibeamter aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Unterfranken festgestellt. Am Ende der diesbezüglichen Ermittlungen erfolgten richterlich angeordnete Durchsuchungen der Wohnungen der beteiligten Beamten und die Sicherstellung derer Mobiltelefone. Die Auswertung dauert an. Gegen die vier Betroffenen wurden je nach Einzelfall wegen des Anfangsverdachts einer fremdenfeindlichen Gesinnung Disziplinarverfahren veranlasst. Null Toleranz und konsequente Verfolgung von Verfehlungen Das Polizeipräsidium Unterfranken steht für null Toleranz gegenüber jeglicher Form von Rassismus, Demokratie- oder Fremdenfeindlichkeit in den eigenen Reihen. Eine derartige Einstellung ist mit der Vorbildfunktion und Pflichtenstellung der Polizei in unserer Gesellschaft in keiner Weise vereinbar. Dies gilt auch für den privaten Bereich der Beamten. Konsequent wurden und werden daher im Falle des Verdachts derartiger Verfehlungen Ermittlungen eingeleitet. Nach Hauptverhandlung – Kein strukturelles Problem bei der unterfränkischen Polizei Die Hauptverhandlung hat nach Überzeugung des Polizeipräsidiums Unterfranken deutlich gezeigt, dass die unterfränkische Polizei kein strukturelles Problem im Zusammenhang mit Fremdenfeindlichkeit hat, sondern, dass stattdessen die eigene selbstkritische Sichtweise maßgeblich zum Bekanntwerden und zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hat. Trotzdem zeigt sich, dass derartige Einzelfälle eine „Abstrahlwirkung“ im negativen Sinne erzielen, indem sie andere Kolleginnen und Kollegen zumindest in die Situation bringen können, mit kritischen Äußerungen konfrontiert zu werden und damit umgehen zu müssen. Dies bestätigt die diesbezügliche Null-Toleranz-Strategie des PP Unterfranken. Polizeiliche Prävention Die Bayerische Polizei hat den Anspruch, Tag für Tag eine sehr gute und professionelle Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu leisten. Gerade deshalb wird auch ein großer Schwerpunkt auf die Prävention und frühzeitige Erkennung von Fehlverhalten von Beschäftigten gelegt.