Niederbayern: Kriminalpolizei ermittelt gegen mehrere Personen wegen gefälschten Impfpässen
PASSAU / EGGENFELDEN (LKRS. ROTTAL-INN). Die Polizei Niederbayern stellt seit einigen Wochen regelmäßig gefälschte Impfpässe fest. Die Kriminalpolizei Passau ermittelt gegen mehrere Personen.
Seitdem in Bayern die 2G-Regel für den Besuch von diversen Freizeiteinrichtungen eingeführt wurde, stellt die Polizei einen Anstieg von gefälschten Impfpässen fest. Die Kriminalpolizei Passau und die zuständigen Staatsanwaltschaften haben mittlerweile gegen mehrere Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet, die sich digitale Impfnachweise ausstellen lassen wollten.
Gefälschter Impfpass in Apotheke vorgelegt
Am 01.12.2021 betrat ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Passau eine Apotheke im Innenstadtbereich von Passau und legte dort einen Impfpass vor, mit dem er an einen digitalen Impfnachweis gelangen wollte. Das Apothekenpersonal bemerkte schnell, dass es sich dabei um eine Fälschung handelte und verständigte die Polizei. Schnell verdichteten sich die Hinweise darauf, dass der 31-Jährige nicht geimpft ist und er den Impfpass verfälscht hat.
Statt einen elektronischen Impfzertifikats ausgestellt zu bekommen, wurde ein Strafverfahren gegen den 31-Jährigen eingeleitet.
Die Kriminalpolizeiinspektion Passau und die Staatsanwaltschaft Passau haben die Ermittlungen übernommen.
Apothekenpersonal in Passau erkennt Fälschungen
In zwei weiteren Fällen konnten Beschäftigte von Apotheken ebenfalls verhindern, dass Betrügern ein digitales Impfzertifikat ausgestellt wird.
Ende November versuchte ein 59-Jähriger, für sich und seine minderjährige Tochter an einen digitalen Impfnachweis zu kommen. Die Apothekenmitarbeiter einer Passauer Apotheke durchschauten den Mann jedoch und verständigten die Polizei. Wegen verschiedener Auffälligkeiten im Impfpass wurde schnell klar, dass es sich um eine Fälschung handelte. Den 59-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren.
Ebenfalls mit einem Verfahren muss ein Mann rechnen, der im Dezember extra aus Österreich einreiste um sich in einer Passauer Apotheke einen digitalen Impfnachweis ausstellen zu lassen. Die Beschäftigten erkannten auch hier die Fälschung und der Mann musste seine Heimreise ohne elektronischem Zertifikat, dafür aber mit einer Anzeige antreten.
In beiden Fällen ermitteln die Kriminalpolizeiinspektion Passau und die Staatsanwaltschaft Passau.
Festnahme von zwei Personen – hohe Sicherheitsleistungen
Bereits Ende November versuchten ein 37-Jähriger und eine 30-Jährige ihr Glück in einer Apotheke im Passauer Stadtgebiet. Hier erkannte das Apothekenpersonal ebenfalls Unregelmäßigkeiten im Impfpass und verständigte die Polizei. Die Polizei überprüfte den Sachverhalt und konnte schnell nachweisen, dass beide Personen nicht über eine Impfung verfügen. Der vorgelegte Impfpass stellte sich als Fälschung heraus. Die Polizeibeamten nahmen die Personen fest.
Da beide Tatverdächtige keinen Wohnsitz in Deutschland haben, mussten sie eine hohe Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Bereich hinterlegen. Die Kriminalpolizeiinspektion Passau hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft Passau die weiteren Ermittlungen übernommen.
Wohnungsdurchsuchungen im Landkreis Rottal-Inn
Am 15.12.2021 wollte ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Rottal-Inn in einer Apotheke in Eggenfelden ebenfalls unberechtigt an einen digitalen Impfnachweis gelangen. Die Überprüfungen der Apotheke führten dazu, dass die Polizei in Eggenfelden ein Strafverfahren gegen den 22-Jährigen eingeleitet hat.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurden am 16.12.2021 mehrere Wohnungen in Niederbayern und Oberbayern durchsucht. Die Polizei stellte umfangreiches Beweismittel bei insgesamt vier Personen sicher.
Die Kriminalpolizeiinspektion Passau und die Staatsanwaltschaft Landshut haben die Ermittlungen gegen die vier Tatverdächtigen im Alter von 18 Jahren bis 32 Jahren übernommen.
Gefälschte Impfpässe sind kein Bagatelldelikt
„Die Anzahl an gefälschten Impfpässen nimmt derzeit zu. Das Herstellen oder Benutzen von diesen Fälschungen ist kein Bagatelldelikt und wird strafrechtlich konsequent verfolgt.“, so Pressesprecher Christian Obermeier vom Polizeipräsidium Niederbayern. Die Polizei weist darauf hin, dass falsche Eintragungen und/oder die Nutzung von falschen Impfpässen strafbar sind. Es werden in diesen Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Nutzung und auch das Ausstellen von gefälschten Impfpässen können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
„Mittlerweile haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Apotheken ein geschultes Auge für gefälschte Impfpässe und stellen schnell fest, ob das Dokument echt ist oder ob eine Fälschung vorliegt. Bei Fälschungen verständigen sie die Polizei, die dann Strafverfahren einleitet“, so der Pressesprecher.
Weitere Informationen zum Thema „Gefälschte Impfpässe“ finden Sie im Internet auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter dem Link: