Spielothek illegal betrieben – umfangreiche Beweise sichergestellt (Lichtbild in der Anlage)

Cuxhaven. Bereits seit dem April diesen Jahres ermittelte die Polizeiinspektion Cuxhaven nach einem Zeugenhinweis gegen zwei Männer im Alter von 37 und 47 Jahren wegen des Verdachts der Unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels in einer ehemaligen Gaststätte in der Stadtmitte von Cuxhaven. Zur Tatzeit befanden sich alle genehmigten Spielotheken im Lockdown. Ermittlungen ergaben, dass für die Gaststätte keine Anmeldung einer Spielstätte vorlag, eine Aufstellerlaubnis für Spielautomaten lag ebenfalls nicht vor. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen. Die Durchsuchung fand dann im Juli 2021 mit Unterstützung der Steuerfahndung Lüneburg statt. Die Durchsuchungsmaßnahmen bestätigten den Verdacht der "illegalen Spielstätte". Neben Bargeld im mittleren, vierstelligen Bereich wurden insgesamt 10 betriebsbereite Spielautomaten sichergestellt, welche alle nicht zugelassen waren. Die umfangreiche Auswertung der elektronischen Daten der sichergestellten Automaten erfolgte durch Mitarbeiter des Landesamtes für Steuern Niedersachsen. Es wurde festgestellt, dass die Automaten mindestens seit Februar 2021 in Betrieb waren und Umsätze in vermutlich sechsstelliger Höhe generiert hatten. Die Strafandrohung für derartige Vergehen liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung, wovon im vorliegenden Fall auszugehen ist, liegt die Strafandrohung bei einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Cuxhaven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stephan Hertz Telefon: 04721-573-404 E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de