BPOLI DD: Freiheitsstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Samstag (19.12.2021) ging den Beamten der Bundespolizei Dresden ein 27-Jähriger ins Netz, welcher noch einen offenen Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte. Gegen 18 Uhr, im EC von Dresden in Richtung Bad Schandau, sprachen sie den Deutschen an. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam ein offener Haftbefehl zum Vorschein. Er hätte noch die Wahl gehabt, ersatzweise den Betrag von über 2200,00 Euro zu begleichen, um die Weihnachtsfeiertage auf freiem Fuß verbringen zu können. Jedoch konnte er diese Summe nicht aufbringen. Die Staatsanwaltschaft in Trier war nicht die einzige Stelle, welche am Aufenthaltsort des 27-Jährigen interessiert war. Wegen, teils schwerer Straftaten, wie schwere Brandstiftung und Betrug, hatten auch die Staatsanwaltschaften in Köln, Mainz und München bereits Aufenthaltsermittlungen gegen ihn in die Wege geleitet. Da er ohne Wohnsitz ist, konnten Ladungen der Staatsanwaltschaften nicht zugestellt werden. Nun muss er die nächsten 65 Tage in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt verbringen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Dresden Pressestelle Telefon: 0351 / 81502 - 2020 E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de