Polizei stoppt Auto mit gestohlenen Kennzeichen
Am Montag (20.12.), gegen 23:20 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte den Fahrer eines grauen Ford Fiesta an der Kreuzung Landstraße 381/ Landstraße 361. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die an dem Wagen angebrachten Kennzeichen zuvor gestohlen wurden und dem 20 Jahre alte Mann aus Rommerskirchen zudem die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass das Fahrzeug durch den Beifahrer, einen 20 Jahre alten Mann aus Neuss, gekauft worden war und das Auto zu dessen Wohnanschrift transportiert werden sollte.
Fahrer und Beifahrer erwarten nun nicht nur Strafverfahren wegen des Kennzeichendiebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch wegen einer Reihe anderer Delikte, die immer dann vorliegen, wenn ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr geführt wird. Beispielsweise Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz, weil für das Fahrzeug kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht oder gegen die Abgabenordnung, weil keine Kraftfahrzeugsteuer gezahlt wird. Zudem hätte sich der Fahrzeugbesitzer, also in diesem Fall der Beifahrer, vor Fahrtantritt vergewissern müssen, dass der Fahrer einen "gültigen" Führerschein besitzt.
Eine Weiterfahrt war unter diesen Umständen natürlich nicht möglich und der Wagen wurde durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert.
Die Polizei wird die Kosten dafür bei dem Fahrzeugbesitzer zurückfordern.
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