Kreis Soest – Tagfahrlicht
Wussten Sie eigentlich, dass ihr Rücklicht am Auto beim eingeschalteten "Tagfahrlicht" gegebenenfalls überhaupt nicht leuchtet? Beim obligatorischen Tagfahrlicht muss das Auto nur vorne beleuchtet sein. Viele Autofahrer fahren zum Beispiel auch bei Nebel nur mit Tagfahrlicht. Sie vergessen hierbei, dass dann zwar das Vorderlicht brennt, aber nicht das Rücklicht. Dies kann, insbesondere in der nebeligen Jahreszeit, dazu führen, dass Autofahrer zu spät erkannt werden. Prüfen Sie doch einfach einmal, ob bei eingeschalteten Tagfahrlicht ihre Rücklichter auch leuchten. Falls nicht, deaktivieren Sie die Automatik und stellen bei schlechter Sicht auf Abblendlicht um. (Reh)
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