Landeskriminalamt Sachsen – Missbrauchsdarstellungen im Netz: Nicht weiterleiten, sondern melden

Missbrauchsdarstellungen im Netz: Nicht weiterleiten, sondern melden Verantwortlich: LKA Sachsen/Zentralstelle für polizeiliche Prävention Stand: 22.12.2021, 09:57 Uhr Die Polizei intensiviert die Prävention gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen durch Minderjährige Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke steigt. Auch Kinder und Jugendliche werden oft unwissentlich zu Tätern: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) war in Sachsen im Jahr 2020 etwa ein Drittel der erfassten Tatverdächtigen bei der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz und der Herstellung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet jünger als 18 Jahre. Seit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches sind die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie Verbrechenstatbestände. Mit drei neuen markanten Videoclips und wichtigen Informationen auf der Internetseite www.soundswrong.de klärt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) erwachsene Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen gezielt über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf. Darüber hinaus wird das Material durch die sächsische Polizei mit zusätzlichen Texten, Social Media Beiträgen und Plakaten erweitert und gezielt an das Umfeld der Kinder und Jugendlichen gestreut – an Eltern, Lehrer und Sportverbände. Im Mittelpunkt steht die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über die Folgen der oft leichtfertigen Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen in Chatgruppen. Tatsache ist, wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich leichtfertig an einer Verbreitung beteiligen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass hinter einem im Chat verbreiteten Video ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen kann. Die Botschaften der Kampagne: Niemals weiterleiten! Melden Sie Inhalte: der Polizei, dem Netzwerkbetreiber oder einer Internetbeschwerdestelle! Klären Sie Kinder und Jugendliche über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie auf!Jede Anzeige bei der Polizei ist Opferschutz! Daher soll auch mithilfe der Kampagne über den korrekten Weg einer Anzeige aufgeklärt werden. Eine Strafanzeige kann jederzeit bei der örtlichen Polizeidienststelle erstattet werden. Sie ist in jeder Polizeidienststelle oder online mithilfe der Onlinewache möglich. Jegliches Speichern einer solchen Datei ist bereits mit Strafe bewährt. Zu beachten ist daher, dass nur ein Link zur Seite mit kinderpornografischen Darstellungen an die Polizei weitergeleitet werden darf. Ist dies nicht möglich, da es sich um eine Datei, welche zum Beispiel via Whats App versendet wurde, handelt, muss das Speichermedium zur Polizei gebracht werden. Weitere Informationen finden Sie es auf den Internetseiten der sächsischen Polizei unter www.polizei.sachsen.de/ Polizeiliche Prävention/sexueller Missbrauch unter der Rubrik Aktuelles: www.polizei.sachsen.de/de/84419.htm