Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Mutmaßlich gefälschte Impfpässe vorgezeigt – Wohnungen von Tatverdächtigen durchsucht
Polizeibeamte haben am Dienstag (21.12.2021) die Wohnung eines 38 Jahre alten Mannes in Stuttgart-Ost durchsucht, der im Verdacht steht, einen mutmaßlich gefälschten Impfpass vorgelegt zu haben.
Der Tatverdächtige begab sich bereits am 24.11.2021, gegen 14.00 Uhr in eine Apotheke in Stuttgart-Ost und legte dort einen gelben Impfpass vor, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Aufgrund technischer Probleme war dies jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, sodass der 38-Jährige die Apotheke wieder verließ. Ein Mitarbeiter überprüfte im Nachgang die Daten des Impfpasses, stellte fest, dass diese offenbar nicht existent sind und alarmierte am darauffolgenden Tag (25.11.2021) die Polizei. Polizeibeamte der Ermittlungsgruppe Booster, einer eigens für Ermittlungen im Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen eingerichteten Stelle des Polizeipräsidiums Stuttgart, ermittelten daraufhin den Tatverdächtigen und durchsuchten mit richterlichem Beschluss dessen Wohnung. Die von den Beamten beschlagnahmten Beweismittel müssen nun ausgewertet werden. Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
In einem weiteren Fall haben die Ermittler am Mittwoch (22.12.2021) die Wohnung einer vierköpfigen Familie durchsucht, die ebenfalls im Verdacht steht, in einer Apotheke in Stuttgart-Weilimdorf mutmaßlich gefälschte Impfpässe vorgelegt zu haben. Die vier Familienmitglieder im Alter von 15, 17, 49 und 52 Jahren wollten am 27.11.2021 gegen 10.30 Uhr in der Apotheke durch Vorlage der Impfpässe digitale Impfzertifikate erhalten. Nachdem eine Mitarbeiterin der Apotheke Zweifel an der Echtheit der eingetragenen Daten hatte, verweigerte sie die Herausgabe der Zertifikate. Daraufhin verließ die Familie die Apotheke. Ermittlungen der EG Booster führten auf die Spur der Tatverdächtigen. Die Beamten beschlagnahmten Beweismittel, die ebenfalls ausgewertet werden müssen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt.
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