(UL) Ulm – Bei Unfall verletzt / Am Mittwoch missachtete eine Fahrerin die Vorfahrt in Ulm.
Um 14.30 Uhr fuhr eine 37-Jährige mit ihrem Peugeot von der Straße Grüner Hof über die Neue Straße. Wie ein Zeuge berichtete, steuerte sie ihr Auto an wartenden Fahrzeugen auf der Neuen Straße vorbei um in die Grünhofgasse zu fahren. Dabei übersah sie den Seat eines 24-Jährigen der Vorfahrt hatte. Der fuhr in der Neue Straße in Richtung Rathaus. Die Autos stießen frontal zusammen. Die Frau erlitt leichte Verletzungen und begab sich selbst in ärztliche Behandlung. Die Polizei schätzt den Sachschaden an den Autos auf etwa 10.000 Euro. Abschlepper luden beide auf.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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Jürgen Rampf / Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111
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