Einsatzmaßnahmen zur Überwachung von Versammlungsverboten (Reutlingen)

Auch am 1. Weihnachtstag war es erforderlich, das in Reutlingen für einzelne angemeldete Versammlungen, entsprechende Ersatzversammlungen und -ansammlungen bestehende Verbot (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von Stadt und Landkreis Reutlingen vom 23.12.2021) zu überwachen. Hierauf hatte sich die Polizei erneut entsprechend vorbereitet und zeigte am Samstag mit zahlreichen Einsatzkräften wieder verstärkt Präsenz. Eigene Kräfte des Polizeipräsidiums Reutlingen wurden wie schon in vorausgegangen Einsätzen vom Polizeipräsidium Einsatz, darunter auch Polizeireiter, unterstützt. Ab etwa 17.45 Uhr wurden in der Innenstadt und vereinzelt in den Randgebieten immer wieder Kleingruppen oder auch - wie z.B. im Bereich der Firmenparkplätze in der Föhrstraße - größere Personengruppen festgestellt, die teilweise mit Kerzen und Lichtern unterwegs waren. Hier griff die Polizei frühzeitig konsequent ein. Die Gruppen wurden angesprochen und nochmals auf das Verbot und die Folgen bei Nichtbeachtung hingewiesen. Fast 170 Personen wurden kontrolliert, in rund 130 Fällen wurden Platzverweise erteilt. Größere, länger andauernde Versammlungen oder Ansammlungen konnten die Einsatzkräfte verhindern. Nach derzeitigem Stand werden 15 Personen wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bei der Bußgeldbehörde der Stadt Reutlingen zur Anzeige gebracht. (ak) Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Reutlingen Andrea Kopp (ak), 07121/942-1101 Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111 außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224 E-Mail:reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de