Mannheim: Zwei Teilnehmer einer verbotenen Versammlung wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte u.a. im Rahmen des beschleunigten Verfahrens verurteilt
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden durch das Amtsgericht Mannheim ein 50-jähriger und ein 57-jähriger Mann wegen des Verdachts des tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte im Rahmen des sogenannten beschleunigten Verfahrens zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro verurteilt.
Beide stehen im Verdacht, am Abend des 27.12.2021 an den sogenannten Montagsspaziergängen, die den gemeinschaftlichen Protest gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Gegenstand hatten, teilgenommen und Widerstandshandlungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten begangen zu haben.
Die Polizei hielt mehrere nicht genehmigte Aufzüge in der Mannheimer Innenstadt an und wies die Teilnehmer auf die gültige Rechtslage hin. Während dieser Maßnahmen kam es in den Quadraten zu Widerstandshandlungen durch die beiden Beschuldigten gegenüber den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, indem sie versuchten, gewaltsam die polizeiliche Absperrung zu durchbrechen.
Beide Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim einem beschleunigten Verfahren zugeführt.
Im Rahmen der Hauptverhandlung am Nachmittag des 28.12.2021 vor dem Amtsgericht Mannheim wurde der 57-Jährige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2100,- Euro, der 50-Jährige wegen tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600,- Euro verurteilt.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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Claudia Strickler
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