Zu hoch, zu breit, zu schwer und zu schlecht
Die Heimreise einer Weihnachtsmarkt-Bude endete am Mittwoch vorzeitig auf der Umleitungsstrecke der Sauerlandlinie in Lüdenscheid.
Die Polizei stoppte den Sprinter mit Anhänger samt Verkaufsbude um 14.20 Uhr auf der Heedfelder Landstraße. Als der Fahrer ausstieg, rollte sein Gespann selbstständig auf der Gefällestrecke los. Der Fahrer reagierte schnell genug, schaffte es wieder auf den Fahrersitz und trat auf die Bremse. Für die Polizeibeamten war danach allerdings klar, wonach sie suchen mussten: Nach der kaum vorhandenen Wirkung der Bremsen.
Die Feststellbremse des Sprinters mit Soester Kennzeichen wirkte gar nicht. Am Anhänger hatten weder Betriebs- noch Feststellbremse eine ausreichende Wirkung.
Die Polizei leitete das Gespann auf den Prüfstand eines anerkannten Sachverständigen. Der attestierte dem ziehenden Fahrzeug erhebliche Mängel wegen der Funktionslosigkeit der Feststellbremse.
Die Mängelliste des Anhängers war länger und mit so gravierenden (Brems-) Mängeln bestückt, dass das Urteil "verkehrsunsicher" lautete. Die zulässige Breite von 2,55m war um 30cm, die zulässige Höhe mit 4,10 Meter ebenfalls überschritten.
Fahrzeuge, die diese Maße überschreiten und im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, benötigen eine Ausnahmegenehmigung als sogenannter Großraumtransporter. Diese lag nicht vor. Zudem war die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs überschritten. Die Polizei legte den Anhänger still und entsiegelte das Kennzeichen.
Das Urteil am Ende des Tages: zu hoch, zu breit, zu schwer und zu schlecht. (cris)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de