BPOLI EBB: Ukrainische Pflegekraft arbeitete wöchentlich bis zu 72 Stunden
Eine 48-jährige Frau aus der Ukraine war in der Nacht zum 3. Januar 2022 als Reisende in einem Fernreisebus auf der Autobahn 4 in Richtung polnische Grenze unterwegs und wurde auf dem Rastplatz Oberlausitz durch die Bundespolizei kontrolliert.
Sie händigte den Beamten ihren Reisepass und ein seit Juli 2021 abgelaufenes polnisches Visum aus. Die Frau hatte aber noch einen zweiten Reisepass mit einer Anfang Oktober 2021 dokumentierten Einreise in das Schengengebiet dabei. Seit dem hatte sie in Süddeutschland als Pflegerin einer Seniorin gearbeitet. Sie musste an fünf bis sechs Tagen die Woche bis zu 12 Stunden arbeiten. Hierzu gehörten Tätigkeiten wie Haushalt führen und Windeln wechseln. Die Ukrainerin hatte einen unversteuerten Monatsverdienst von 1.500,00 Euro bekommen. Ein Visum und eine Arbeitserlaubnis besitzt sie nicht.
Die Frau muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie wegen der Aufnahme einer unerlaubten Beschäftigung verantworten. Die Bundespolizei ermittelt auch gegen die in- und ausländischen Vermittler dieser Pflegetätigkeit. Die zuständige Ausländerbehörde verfügte eine sofortige Ausreise der Ukrainerin.
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